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Immer wieder machen brachiale Geldeintreiber von sich reden. Doch auch bei seriösen Firmen ist Vorsicht angebracht. Worauf Sie achten müssen.

Ein Brief von einem Inkassounternehmen muss weder zu Panik noch in die Ohnmacht führen. Seriöse Geldeintreiber müssen sich an Regeln halten. Komplett illegal sind "Liebegrüße aus Moskau".

Warnung vor Brachial-Inkasso
Die finanzielle Notlage mancher Firmen nutzen illegal vorgehende Anbieter, die Geldeintreiben auf "russische Art" versprechen: Meist werden massiver Druck und kriminelle Handlungen in Aussicht gestellt, um Außenstände einzutreiben. Jetzt warnt der Bundesverband Inkasso (BDIU). "Mit seriösem Forderungsmanagement hat dies nichts zu tun. Und Gläubiger, die darauf eingehen, können sich ebenfalls strafbar machen",

Besuch von "russischen Spezialisten"
"Ihr Schuldner muss Besuch bekommen! Besuch von russischen Spezialisten!" So bot etwa die Briefkastenfirma Robin Hood Consultings mit Sitz in Amsterdam ihre Dienste bei aussichtslosen Fällen an. Vorbeischauen wollte man jedoch erst, wenn "höfliche Briefe" oder später auch "unschöne Fotos" nichts gefruchtet hätten. Was säumige Zahler dann erwartet, deutete eine Firma namens "Moskau Inkasso" in holperigem Deutsch nur an: "Wir sagen Ihne glaich, dass wir nicht kommen zu trinken Kaffee! Besser ist, sie zahlen und wir alle sind Freunde." "Russisch Inkasso" nennen Fachleute denn auch jene zwielichtige Form des Geldeintreibens. Deren Methoden lesen sich wie aus dem Katalog der organisierten Kriminalität. Selbst bei Inseraten wird der Schein oft nur notdürftig gewahrt: "Pfändungen vor Ort ohne lästigen Schriftverkehr und Zeitverlust", "Extrem-Inkasso" oder "Wenn Ihr Schuldner Geld hat, dann zahlt er jetzt!"

Schwarze Schafe

Inkasso-Erlaubnis muss vorliegen
"Hier ist bereits Misstrauen angebracht, denn vertrauenswürdige Anbieter geben nie eine hundertprozentige Erfolgsgarantie", warnt Stephan Jender, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU). "Seriöse Inkasso-Unternehmen wollen stets zwischen Gläubiger und Schuldner vermitteln. Unsere Mitgliedsunternehmen suchen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach einem Ausgleich der Interessen statt die Konfrontation." Davon kann beim "Russisch Inkasso" kaum die Rede sein. Diese Firmen sind keine Inkasso-Unternehmen. Sie verfügen nicht über die spezielle Inkasso-Erlaubnis der Gerichtspräsidenten, deren ständiger Überwachung seriöse Unternehmen unterliegen.

Schlechte Zahlungsmoral verschärft Problem
Für leidgeprüfte Gläubiger scheint "Inkasso brutal" immer häufiger die letzte Hoffnung zu sein. Unlautere Praktiken werden dabei notgedrungen und in der Regel stillschweigend akzeptiert. Wegen gemeinschaftlicher Erpressung in vier Fällen wurde ein Stuttgarter Kaufmann verurteilt: Er hatte einen unseriösen so genannten Eintreibungsservice in Thüringen eingeschaltet, der dann den späteren Klägern mit "Drohbriefen aus Moskau" zusetzte. "Wer sich auf solche Geschäfte einlässt, wird zumindest erpressbar", unterstreicht Inkasso-Präsident Stephan Jender. "Auch ein verzweifelter Gläubiger darf niemals vergessen, dass er sich damit selbst strafbar machen kann."

Imageproblem einer Branche
Jenders Sorge gilt natürlich auch dem Ruf seines Berufsstandes. Die im Bundesverband Inkasso organisierten Firmen sind alle strengen rechtsstaatlichen Verfahrensweisen unterworfen. Doch immer wieder bringen schwarze Schafe außerhalb des Inkasso-Verbandes medienwirksam auch die von den örtlichen Gerichtspräsidenten zugelassenen und beaufsichtigten Inkasso-Unternehmen mit in Verruf. Vor einigen Jahren hatten so genannte "Schwarze Schatten", die Schuldner in der Öffentlichkeit auf Schritt und Tritt bloßstellen, für Negativschlagzeilen gesorgt. "Solche Entgleisungen rücksichtsloser Geschäftemacher werden mittlerweile von Gerichten als Nötigung verfolgt", stellt Stephan Jender für den Bundesverband Inkasso klar. Für ihre Dienste verlangten sie eine Anzahlung von fünf und zehn Prozent der Forderungssumme, mitunter war von Tagessätzen von 800 Euro und mehr die Rede. Als Erfolgsprovision werden bis zu 30 Prozent der Forderung verlangt. Mysteriöse Firmen wie Finemark Ltd. wollen vom Schuldner sogar erst "ablassen", wenn dieser die Forderung nebst einer "Spende" von bis zu 50 Prozent der geschuldeten Summe beglichen hat.

Nicht den Kopf in den Sand stecken
Der Kontakt zu Mitarbeitern der "Russischen Inkasso" ist nicht angenehm aber über rechtliche Mittel zu beenden. Doch auch bei seriösen Inkasso-Firmen muss ein Schuldner sich nicht alles bieten lassen. Wichtig ist, grundsätzlich die Angelegenheit nicht zu ignorieren. Der erste Kontakt zum Schuldner erfolgt in der Regel per Brief. Schon diesen sollte man kritisch prüfen und sofort reagieren. So ist es nicht selten, dass eine Telefonfirma schnell ihre Außenstände eintreiben lässt, obwohl bereits Widerspruch gegen eine überhöhte Telefonrechnung eingelegt wurde. Wenn dem so ist und das der Inkasso-Firma mitgeteilt wird, lässt diese häufig von dem Fall ab. Die Erfolgsaussichten sind zu gering. Schuldet der Betroffene das Geld aber tatsächlich im vollen Umfang, fahren die Eintreiber stärkere Geschütze auf und drohen, ganz legal, mit dem Rechtsweg. Wenn immer noch keine Zahlung erfolgt, tritt der Geldeintreiber von der Bühne ab. Denn nun habe die Anwälte und Richter das Sagen. Wichtig ist dann, die Fristen einzuhalten. Einem Mahnbescheid des Amtsgerichtes muss innerhalb von zwei Wochen widersprochen werden. Geschieht dies nicht, kann das Gericht eine Vollstreckung erlassen. Die Schulden werden dann über den Gerichtsvollzieher oder per Lohnpfändung eingezogen. In jedem Fall ist es ratsam, eine Schuldnerberatung hinzuziehen. Denn häufig ist über einen Vergleich mehr zu erreichen, als über eine langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreit.
 

Hohe Gebühren
Die Kosten für das Inkasso-Unternehmen trägt, falls der Anspruch gerechtfertigt ist, der Schuldner. Diese Gebühren können ziemlich hoch ausfallen. Daher sollten Schuldner unbedingt prüfen, ob diese plausibel sind. Der Gläubiger unterliegt einer Schadenminderungspflicht. Das heißt, er darf seinem Schuldner nur sinnvolle Kosten für das Eintreiben aufbürden. Zwar gibt es hier keine gesetzliche Regelung. Doch Orientierung ist die Gebührenordnung für Anwälte. Einige Beispiele: Das Eintreiben einer Schuld von bis 300 Euro sollte etwa 43 Euro kosten, bis 600 Euro sind es rund 78 Euro und bis 900 Euro circa 112 Euro.

Quelle:   http://www.freenet.de/freenet/index.html